Entlastung im Haushalt

Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können

Manchmal wird der Haushalt zur Herausforderung – sei es durch Krankheit, eine Reha, die Pflege eines Angehörigen oder einfach, weil die Zeit fehlt. Genau dann sind wir da. Ob als Haushaltshilfe auf Rezept, im Rahmen der Pflegekasse oder als individuelle Dienstleistung für Selbstzahler.

Haushaltshilfe nach SGB:

Krankheit, Krankenhausaufenthalt, Schwangerschaft, Unfall oder Reha – wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist, besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Wir übernehmen die Reinigung, kümmern uns um die Wäsche, erledigen Einkäufe und bereiten Mahlzeiten zu. So bleibt Ihr Zuhause gepflegt, ordentlich und lebenswert – auch in herausfordernden Zeiten.

Dauer: Bis zu 4 Wochen, bei Kindern unter 12 Jahren bis zu 26 Wochen.

Verhinderungspflege:

Pflegende Angehörige können nicht immer da sein. Ob Urlaub, Krankheit oder andere Verpflichtungen – wir springen ein und sorgen dafür, dass die Betreuung lückenlos weiterläuft. Wir übernehmen die Haushaltsführung, unterstützen im Alltag und sorgen für eine zuverlässige Vertretung der Pflegeperson.

Voraussetzung: Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 (bestehend seit mindestens 6 Monaten).
Kostenübernahme: Jährlicher Kostenrahmen von 1.612 bis 2.418 Euro über die Pflegekasse.

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Selbstzahler:

Manchmal fehlt einfach die Zeit oder die Kraft, sich um alles selbst zu kümmern. Wir übernehmen die Reinigung, waschen, trocknen und bügeln Ihre Wäsche und bereiten frische Mahlzeiten zu. Ob Einkäufe, Besorgungen oder Unterstützung im Haushalt – wir sorgen dafür, dass Ihr Alltag leichter wird.

Wir sind für Sie da

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen für Ihren Bereich? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Entlastung im Haushalt.

Platzhalterbild für Mitarbeiterportrait.

Markus Höfler

Einsatzvermittlung Betriebs- und Haushaltshilfe