Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Termin: Donnerstag, 17.03.2016
Die Fortbildung „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ muss alle 3 Jahre erfolgen, da sonst der Sachkundenachweis erlischt.
Alle Teilnehmer die an einer Sachkundefortbildung bis zum 31.12.2015 teilnahmen, haben die Berechtigung für den Zeitraum vom 01.01.2013 bis 31.12.2015 erworben.
Die Sachkundefortbildung, die ab den 01.01.2016 bis 31.12.2018 abgelegt wird, gilt dann für den Zeitraum von 2016 bis 2018!
Anmeldungen werden gerne in der KS LandService Geschäftsstelle entgegengenommen.