Düngebedarfsermittlung

Nochmal zur Erinnerung:

Vor der Düngung von wesentlichen Nährstoffmengen (50kg Stickstoff, 30 kg Phosphat) muss eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden.

Das heißt, dass bereits für Früchte, die nach der Ernte von z.B. GPS-Getreide oder Wintergetreide gesät werden, vor der Düngung eine Düngebedarfsermittlung gemacht werden muss. Das gilt sowohl für Hauptfrüchte (Getreide, Raps, etc.) als auch für Zweitfrüchte (z.B. Weidelgras nach Wintergerste das vor dem 01.08. gesät und bis 31.12. geerntet wird), Zwischenfrüchte sind ausgenommen.

Weitere Informationen zur DBE findet ihr im aktuellen Cross Compliance Heft ab Seite 20, im „Gelben Heft“ ab Seite 45 oder im Internet auf der LfL Seite unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/index.php.

Gerne versuchen auch wir eure Fragen so gut es geht zu beantworten.

Falls ihr bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung Hilfe benötigt, sind wir euch dabei gerne behilflich. Nähere Informationen hierzu erhaltet ihr in unserer Geschäftsstelle.

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