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Hilfe bei Krankheit auf dem Hof
Immer wieder kommt es vor, dass ein landwirtschaftlicher Betriebsleiter oder dessen Ehegatte z.B. durch Unfall, Krankheit, Tod, Schwangerschaft und Geburt ausfällt und für die Erledigung der land-und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr zur Verfügung stehen. Da muss schnelle und zuverlässige Hilfe durch nebenberufliche-, selbständige-, oder angestellte Betriebshelferinnen und -helfer gewährleistet sein. Familie Hammerl ist dankbar, sich auf die Unterstützung der KS LandService bei der Vermittlung eines Helfers verlassen zu können. Franz Hammerl wurde vor einigen Wochen am Fuß operiert und war nach der Operation einige Wochen arbeitsunfähig.
Die Familie hat sich an Martin Stauber, Geschäftsführer der KS LandService, gewannt, der ihnen den hauptberuflichen Betriebshelfer Johannes Market vermittelte. In dieser Zeit übernimmt Johannes Market alle anfallenden Arbeiten auf dem Betrieb Hammerl und „ersetzt“ so den Betriebsleiter.
Die Abrechnung dieses Betriebshilfeeinsatzes erfolgt zwischen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der KS LandService.
Hier besteht ein eigenständiger Vertrag, so dass die Antragstellung und Abrechnung direkt zwischen den beiden Geschäftspartnern abgewickelt wird.
Schnelle Hilfe im Notfall – KS LandService ein zuverlässiger Partner der Landwirtschaft
Die Betriebs- und Haushaltshilfe stand beim KS LandService-Jahrestreff für Betriebshelferinnen und Betriebshelfer im Vordergrund. Referent Günter Galler, Teamleiter für die soziale Betriebshilfe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, sprach im Sportheim vor zahlreichen Betriebshelfern(innen) über die gesamte Abwicklung der sozialen Betriebshilfe. Hier ging es von der Antragstellung über die Kostenbeteiligung bis hin zur Kostenübernahme von Seiten des Sozialversicherungsträgers.
Zusammen mit Peter Westermeier, Sachbearbeiter der Betriebs- und Haushaltshilfe, lobte Galler die gute Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle der KS LandService.
Martin Stauber, Geschäftsführer der KS LandService, sprach die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Betriebs- und Haushaltshilfe in der Landwirtschaft an. „Wenn der Betriebsleiter oder dessen Ehegatte zum Beispiel durch Unfall, Krankheit, Tod oder Schwangerschaft und Geburt ausfallen, muss schnelle und zuverlässige Hilfe durch die nebenberuflichen selbständigen und angestellten Betriebshelfer(innen) gewährleistet sein“, sagte Stauber.
Im Landkreis Neustadt/WN und der Stadt Weiden ist die Abdeckung mit ausgebildeten Betriebshelfer(innen) über die KS LandService vorhanden. „Die Vermittlung der sozialen Betriebs- und Haushaltshilfe hat Vorrang vor der Vermittlung anderer Aufträge. Hier muss unseren Betrieben zuerst geholfen werden‘‘, erklärte Stauber. Zwischen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der KS LandService bestehe ein eigenständiger Vertrag, so dass die Antragstellung und Abrechnung direkt zwischen den beiden Geschäftspartnern abgewickelt werde. Die KS LandService habe sich im Landkreis und der Stadt Weiden als selbstständiges Dienstleistungsunternehmen im ländlichen Raum gut etabliert.