Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz besteht für Inhaber des Sachkundenachweises auch die Fortbildungsverpflichtung. Wir möchten euch diese Fortbildung vor Ort ermöglichen und bieten diese an.
Fortbildung Sachkundenachweis Pflanzenschutz
Termin: Donnerstag, 19.11.2015
Die Schulung umfasst die in der Fortbildungsrichtlinie vorgeschriebenen Themen:
– Gesetzliche Grundlage und Rechtsvorschriften
– Integrierter Pflanzenschutz, Methode und Anwendungsbeispiele
– Anwenderschutz
– Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Die Teilnehmer erhalten einen Nachweis der Fortbildung.
Die Fortbildung „Sachkundenachweis Pflanzenschutz“ muss bis spätestens 31.12.2015 erfolgen, da sonst der Sachkundenachweis erlischt.
Anmeldungen werden gerne in der Geschäftsstelle entgegengenommen.