Immer wieder kommt es vor, dass ein landwirtschaftlicher Betriebsleiter oder dessen Ehegatte z.B. durch Unfall, Krankheit, Tod, Schwangerschaft und Geburt ausfällt und für die Erledigung der land-und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten auf dem landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr zur Verfügung stehen. Da muss schnelle und zuverlässige Hilfe durch nebenberufliche-, selbständige-, oder angestellte Betriebshelferinnen und -helfer gewährleistet sein. Familie Hammerl ist dankbar, sich auf die Unterstützung der KS LandService bei der Vermittlung eines Helfers verlassen zu können. Franz Hammerl wurde vor einigen Wochen am Fuß operiert und war nach der Operation einige Wochen arbeitsunfähig.
Die Familie hat sich an Martin Stauber, Geschäftsführer der KS LandService, gewannt, der ihnen den hauptberuflichen Betriebshelfer Johannes Market vermittelte. In dieser Zeit übernimmt Johannes Market alle anfallenden Arbeiten auf dem Betrieb Hammerl und „ersetzt“ so den Betriebsleiter.
Die Abrechnung dieses Betriebshilfeeinsatzes erfolgt zwischen der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und der KS LandService.
Hier besteht ein eigenständiger Vertrag, so dass die Antragstellung und Abrechnung direkt zwischen den beiden Geschäftspartnern abgewickelt wird.