Maut auf Bundesstraßen ab 1. Juli 2018

Aufgrund der ab 1. Juli 2018 ausgeweiteten LKW-Maut auf alle Bundesstraßen, gibt es auch für die Landwirtschaft einige Änderungen, die wir hiermit mitteilen möchten.

 

Wer ist betroffen?

  • Nach § 1 Absatz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG):
    • Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
    • Deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt

Gibt es Ausnahmen für die Landwirtschaft?

  • Nach Meldung von Bundesverkehrsminister Scheuer vom 27.06.2018 an den deutschen Bauernverband:
    • Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die für eigene Zwecke oder im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe bauartbedingt schneller als 40 km/h fahren, sind ebenfalls von der Maut ausgenommen.
    • Dieser Ausnahmetatbestand besteht vorerst bis 01.01.2019, dann soll eine Gesetzesänderung kommen, die die genaue Befreiung für die Land- und Forstwirtschaft regelt.

Wie hoch sind die Kosten für die Maut?

Die Kosten für die Maut setzen sich zusammen aus der zurückgelegten Strecke und einem Mautsatz je km. Der Mautsatz je km besteht aus den Infrastrukturkosten, die je nach Anzahl der Achsen berechnet werden, und den Kosten für die Luftverschmutzung, die sich aus der Schadstoffklasse ergeben.

  • Die Infrastrukturkosten betragen für zwei Achsen 8,1 Ct, für drei Achsen 11,3 Ct, für vier Achsen 11,7 Ct und für fünf oder mehr Achsen 13,5 Ct.
  • Die Kosten für Luftverschmutzung belaufen sich bei Kategorie A ( Euro 6) auf 0 Ct, bei Kategorie B (Euro 5) auf 2,1 Ct, bei Kategorie C (Euro 4, Euro 3 + PMK 2) auf 3,2 Ct, bei Kategorie D (Euro 3, Euro 2 + PMK 1) auf 6,3 Ct, Kategorie E (Euro 2) auf 7,3 Ct und bei Kategorie F (Euro 1, Euro 0) auf 8,3 Ct.

Beispiel: Für einen Ackerschlepper mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, Schadstoffklasse Euro 5 und einem Tridem Abschiebewagen belaufen sich die Kosten pro km auf 13,5 Ct/km + 2,1 Ct/km = 15,6 Ct/km.

Wie ist die Maut zu bezahlen?

Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat. Dabei werden alle Einzelfahrten mit dem
jeweiligen Fahrzeug oder Gespann aufgelistet und abgerechnet. Die Bezahlung kann entweder über Guthabenabrechnung (Vorabüberweisung), Lastschrift, Kreditkarten, Tankkarten,
LogPay-Verfahren, Bargeld oder eine Paysafecard erfolgen.

Wie wird die zu zahlende Strecke erfasst?

Vor Fahrtantritt muss man sich für die zu fahrende Strecke einbuchen, dafür stehen vier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. On-Board Unit (OBU):
    • Fest im Fahrzeug verbaut
    • Bucht Strecken automatisch ein, es ist nur die Anzahl der Achsen zu wählen
    • Kosten: Gerät kostenlos, Einbau je nach Schlepper (mindestens 350€)
  2. App:
    • Nach Registrierung kann per App die zu fahrende Strecke vorab eingebucht werden
    • Einbuchung bis 24h vor der Fahrt
    • Navigation kann man sich anzeigen lassen
  3. Online:
    • Gleicher Ablauf wie in der App, nur am PC
  4. Mautstellen Terminal:
    • Die Geräte stehen in Deutschland und im grenznahen Ausland in der Nähe der Anschlussstellen, auf Autohöfen, Rastplätzen und an Tankstellen.

 

Für weitere Fragen stehen wir in der KS LandService Geschäftsstelle jederzeit bereit.

Düngebedarfsermittlung

Nochmal zur Erinnerung:

Vor der Düngung von wesentlichen Nährstoffmengen (50kg Stickstoff, 30 kg Phosphat) muss eine Düngebedarfsermittlung (DBE) erstellt werden.

Das heißt, dass bereits für Früchte, die nach der Ernte von z.B. GPS-Getreide oder Wintergetreide gesät werden, vor der Düngung eine Düngebedarfsermittlung gemacht werden muss. Das gilt sowohl für Hauptfrüchte (Getreide, Raps, etc.) als auch für Zweitfrüchte (z.B. Weidelgras nach Wintergerste das vor dem 01.08. gesät und bis 31.12. geerntet wird), Zwischenfrüchte sind ausgenommen.

Weitere Informationen zur DBE findet ihr im aktuellen Cross Compliance Heft ab Seite 20, im „Gelben Heft“ ab Seite 45 oder im Internet auf der LfL Seite unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/index.php.

Gerne versuchen auch wir eure Fragen so gut es geht zu beantworten.

Falls ihr bei der Erstellung der Düngebedarfsermittlung Hilfe benötigt, sind wir euch dabei gerne behilflich. Nähere Informationen hierzu erhaltet ihr in unserer Geschäftsstelle.